Bebauungsplan Wietze Nr. 31 „Trannberg Mitte I West" mit Teilaufhebung des
Bebauungsplanes W-28 „Trannberg Mitte"
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Durch diesen kleinen Bebauungsplan soll eine Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes
eines Schlachthofes ermöglicht werden. Damit soll eine Vergrößerung des Gebäudes und damit
eine Verbesserung der Betriebsabläufe auf dem Gelände erreicht werden können.
Der Entwurf der Planung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 25.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024
im Rathaus der Gemeinde VVietze, Neue Mitte 1-3, 29323 VVietze, Zimmer 0G57, während der
Sprechzeiten

Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
öffentlich ausgelegt.
Zu dem Verfahren liegen zu den Schutzgütern:
- Mensch und Gesundheit
- Tiere und Pflanzen
- Geologie Boden
- Wasser
- Luft und Klima
- Landschaft
folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
 Umweltbericht

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:

1. Bergbau, Baugrund
2. Wasser / Abwasser
3. Wald und Wiese
4. Bodenschutz
5. Brandschutz
6. Immission
7. Kampfmittel

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen aus der Öffentlichkeit zu folgenden Themen vor:

1. Artenschutz
2. Kompensationsmaßnahmen

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls unter
politik/amtliche-bekanntmachungen/ einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter
https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde
VVietze in die Suchmaske ein.

https://www.wietze.de/rathaus

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von Jedermann eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail
(info@buero-keller-hannover. de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder
mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Aufgrund dieser Bereitstellung werden die Unterlagen als übersandt im Sinne des § 4a Abs. 4
BauGB betrachtet.

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten
Teil der Begründung bildet.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs.
2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.

Wietze, den 23.04.2024

Wolfgang Klußmann

Büürgermeister