Nachbarschaft

Nachbarschaft

Immer wieder kann es auch in der besten Nachbarschaft zu Unstimmigkeiten über bestimmte Dinge kommen, die ein freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis schnell belasten können.

Nicht selten landen diese Streitigkeiten dann vor Gericht. Auch die Mitarbeiter im Ordnungsamt erhalten des öfteren Anfragen bei nachbarrechtlichen Differenzen. Beim Nachbarrecht handelt es sich jedoch um Privatrecht, so dass die Kommune hier, sofern nicht auch öffentliches Recht betroffen ist, keinen Rechtsrat im Einzelfall erteilen darf. Dies ist den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z.B. Rechtsanwälte) vorbehalten.

Die nachbarschaftliche Nähe birgt mögliche Probleme, wenn die Beteiligten gegenseitige Rücksichtnahme vermissen lassen. Bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten des täglichen Lebens können aber auch Schiedspersonen weiterhelfen bzw. schlichtend tätig werden.

Die Kommune kann je nach Zuständigkeit nur tätig werden, wenn es um Ordnungsangelegenheiten oder Baurecht geht, wie

  • Lärm (Rasenmäher, Maschinen u.ä.)
  • Verbrennen von Gartenabfällen
  • Verstoß gegen Grenzabstände
  • zu hoher Zaun