Amtliche
Bekanntmachungen

Einebnung von Grabstätten

Personen, die Angaben zu Hinterbliebenen machen können, werden aufgefordert, sich umgehend bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Wietze zu melden per Email Friedhof@wietze.de oder telefonisch unter 05146/ 507-21.

 

Sofern die Nutzungsberechtigten bis zum 31.05.2024 nicht ermittelt werden konnten, werden die Grabstätten gemäß § 26, Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Wietze abgeräumt. Das Nutzungsrecht wird ohne Entschädigung entzogen, das Grabmal und sonstige bauliche Anlagen werden beseitigt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.

 

Friedhof                                  Grabstätte                                           Bezeichnung              

 

Waldfriedhof Wietze

 

Friedhof Wietze                        Bielawski, Albert und Gertrud                 Feld 2, Nr. 250-251

 

Friedhof Wieckenberg

 

Friedhof Wieckenberg                Borchert, Berta                                     Feld 2, Nr. 104

           

 

Friedhof Jeversen

 

Friedhof Jeversen                     Pengel, Rudolf und Berta                       Feld 1, Nr. 285-286                                                      

 

 

Wietze, den 26.03.2024

Gemeinde Wietze

 

 

Im Auftrag

Katharina Reinhard