Amtliche
Bekanntmachungen

9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan 2 Wietze
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Ziel und Zweck der Planung:
Durch diese Flächennutzungsplanänderung soll im Zusammenhang mit einem entsprechenden Bebauungsplan eine Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes eines
Schlachthofes ermöglicht werden.

Der Entwurf der Planung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 25.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024
im Rathaus der Gemeinde VVietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer 0G57, während
der Sprechzeiten

Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
öffentlich ausgelegt.

Zum Verfahren liegen den Schutzgütern:

- Mensch und Gesundheit
- Tiere und Pflanzen
- Geologie Boden
- Wasser
- Luft und Klima
- Landschaft

folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

- Umweltbericht

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zu folgenden Themen vor:

1. Nachbergbau
2. Boden / Baugrund
3. Wasser / Abwasser
4. lmmissionsschutz
5. Brandschutz
6. Denkmalschutz
7. Wald
8. Kampfmittel

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen aus der Öffentlichkeit zu folgenden Themen vor:

1. Artenschutz
2. Sandtrockenrasen
3. Aufforstung

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde
Wietze https://www.wietze.dekathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ einzusehen.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter
https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der
Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von Jedermann eingesehen
werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, EMail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form)
oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Aufgrund dieser Bereitstellung werden die Unterlagen als übersandt im Sinne des § 4a Abs. 4
BauGB betrachtet.

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten
Teil der Begründung bildet.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3
Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer
2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der
Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen
können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.


Wietze, den 23.04.2024 

Gemeinde Wietze

Wolfgang Klußmann

Bürgermeister