Erhöhung der Grundsteuer A und B zum 01.01.2024

Konkret auf das Haushaltsjahr 2024 bezogen bedeutet das, dass rund 625.000 EUR an Straßenausbaubeiträgen fehlen, die durch andere Einnahmen zu decken sind.

Deshalb hat der Rat der Gemeinde die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B von bisher 450 v.H. auf nunmehr 550 v.H. beschlossen. Dadurch werden ca. 330.000 EUR an Erträgen erzielt, die dann auch zur Deckung der fehlenden Straßenausbaubeiträge dienen sollen.

Der Verwaltung weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass diese Erhöhung der Hebesätze nicht in Erwartung der Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 erfolgt. Inwieweit die Hebesätze dann anzupassen sind, damit das Grundsteueraufkommen ergebnisneutral erzielt wird, bleibt abzuwarten, da zunächst die Grundsteuergrundlagenbescheide des Finanzamtes ergehen müssen.