Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) für die Mensa gesucht

Die Gemeinde Wietze sucht für kurzfristige Krankheits- und Urlaubsvertretungen mehrere

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d)

für die Mensa der Grundschule Wietze und für die Küchen der gemeindeeigenen Kindertagesstätten. Es werden einzelvertragliche Vereinbarungen für den konkreten Vertretungsbedarf abgeschlossen. Ein Dauerarbeitsverhältnis wird nicht begründet.

Welche Kenntnisse und persönliche Fähigkeiten erwarten wir von Ihnen für diese Aufgabe?

Sie sind eine offene und Kindern gegenüber aufgeschlossene Person. Ihnen ist die gesunde und hochwertige Ernährung von Kindern ein besonderes Bedürfnis. Sie sind in der Lage, selbständig zu arbeiten und sind belastbar, Teamarbeit ist für Sie selbstverständlich. Da die Vertretungen nicht immer planbar sind, ist zeitliche Flexibilität erforderlich.

Sie verfügen im Optimalfall über eine hauswirtschaftliche Ausbildung oder haben schon berufliche Erfahrungen im Bereich der Verpflegung von Kindern gesammelt. Sie sind im Besitz des erforderlichen Gesundheitszeugnisses. Alternativ sind Sie bereit, fehlende Kenntnisse schnell zu erlernen.

Was bieten wir Ihnen an?

Wir bieten Ihnen die sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 1 TVöD.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.

Bewerbungen richten Sie bitte an das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter www.wietze.de. Bitte fügen Sie der Bewerbung Zeugnisse, Nachweise und den Lebenslauf bei.

Ansprechpartner für Fragen zum Aufgabengebiet ist Herr Kjell Petersen, Telefon: 05146 / 507 - 22 oder unter kjell.petersen@wietze.de. Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist Frau Susanne Heincke, Telefon: 05146 / 507 - 59 oder unter bewerbungen@wietze.de.

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Aus-wahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.