INFORMATION

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze am 04.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wietze Nr. W-37 „Gewerbegebiet Industriestraße Süd" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Wietze Nr. W-17 „Gewerbegebiet lndustriestraße" und am 26.02.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht worden ist.

Ziel und Zweck der Planung

Durch diesen Bebauungsplan soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes an der „Industriestraße" ermöglicht werden, um einem konkreten Ansiedlungswunsch eines Betriebes zu entsprechen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Wietze Nr. W-37 „Gewerbegebiet lndustriestraße Süd" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Wietze Nr. W-17 „Gewerbegebiet lndustriestraße" wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 08.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024
im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer 0G57, während der
Sprechzeiten
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
öffentlich ausgelegt.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachunden einsehbar. Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde
Wietze in die Suchmaske ein.

Der Planentwurf mit Begründung kann von Jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z. B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden. Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. —vorprüfung ist nicht erforderlich.

Wietze, den 07.05.2024
Gemeinde Wietze

Wolfgang Klußmann


Bürgermeister