Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze

    Tipp: Wenn Sie aus dem Landkreis Celle zugezogen sind, können Sie bei der Anmeldung auch gleich Ihren Kfz-Schein durch uns mit Ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dieses erspart Ihnen einen weiteren Behördengang zum Landkreis. Gleiches gilt für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wietze.

    Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,70 EUR erhoben.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze

    Sofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den oben stehenden Ansprechpartner. 

    Innerhalb der nächsten vier Wochen kommen Sie dann bitte persönlich ins Rathaus, damit die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert werden kann.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze

    Als Wohnungsgeberbestätigung ist ein Mietvertrag nicht ausreichend.

    Bitte nutzen Sie das verlinkte Formular.

    Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Vordruck)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

  • Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende