Das Ordnungsamt informiert: Gefahrenpotenzial von Bewuchs im Straßenseitenraum

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur von der Straßenverkehrsbehörde übernommen wird, sondern auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Sicherheit im Verkehr verantwortlich sind. Auch wenn Bäume, Hecken und Anpflanzungen eine optisch ansprechende Wirkung haben können, dürfen sie niemals zu einer Belästigung oder gar einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.

 

Aus diesem Grund bitten wir alle Grundstücksbesitzer, ihre Pflanzen sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Trockene Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr darstellen und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, unbedingt entfernt werden.

 

In der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wietze heißt es dazu in § 3 Abs. 2 „Verkehrsbehinderung oder -gefährdungen (2) Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen müssen stets so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen und -einrichtungen, Hinweisschilder, Hausnummern, Straßennamensschilder und Hydranten verdecken. In diesem Zusammenhang ist auch die Straßenbeleuchtung entsprechend freizuschneiden.

 

In Straßen und Anlagen hineinragende Zweige von Bäumen und Sträuchern sind über den Fahrbahnen, Seitenstreifen usw. bis zu einer Höhe von 4,50m und über den Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50m zu beseitigen.

 

Den ausführlichen Verordnungstext finden sie unter https://www.wietze.de/rathaus-politik/ortsrecht/