Briefwahl zur Kommunalwahl startet

Briefwahl – So funktioniert's

Briefwahlunterlagen online beantragen

In Wietze findet neben der Kommunalwahl auch die Wahl des Seniorenbeirates statt. Wenn sie die Briefwahlunterlagen beantragen erhalten sie automatisch alle benötigten Wahlscheine auf dem Postweg.


Was der Wähler per Post erhält

Die Briefwahlunterlagen enthalten:

Mehrere farbige Wahlzettel – einer für jeden Wahlgang mit unterschiedlichen Farben
Stimmzettelumschläge – ein farbiger Umschlag pro Wahlgang
Einen großen Wahlbriefumschlag – für die Gesamteinreichung
Erklärung & Formular – mit detaillierten Anweisungen

 

Abstimmungsablauf: Fünf Schritte

Schritt 1: Wahlzettel ausfüllen

  • Den ersten farbigen Wahlzettel zur Hand nehmen
  • Genau die Anzahl Kreuze anbringen, die angegeben ist (1–7 je nach Wahlgang)
  • Diesen Vorgang für jeden Wahlzettel wiederholen
  • Alle Wahlzettel müssen lesbar ausgefüllt sein

Schritt 2: In die Stimmzettelumschläge

  • Jeden ausgefüllten Wahlzettel in den entsprechenden farbigen Stimmzettelumschlag legen
  • Jeder Umschlag ist einem Wahlgang zugeordnet
  • Dies ist eine wichtige Schutzmaßnahme für den Datenschutz und die Geheimhaltung der Wahl

Schritt 3: In den Wahlbriefumschlag

  • Alle verschlossenen Stimmzettelumschläge in den großen Wahlbriefumschlag legen
  • Wahlbenachrichtigungskarte beilegen
  • Alle Unterlagen müssen zusammen verschickt oder abgegeben werden

Schritt 4: Unterschreiben – Nicht vergessen!

  • Auf der Rückseite des Wahlbriefumschlags unterschreiben
  • Der vollständige Name muss deutlich lesbar sein
  • Ohne Unterschrift ist die Wahl ungültig

Schritt 5: Absenden

Option A: Per Post

  • Den ausgefüllten Wahlbriefumschlag per Deutsche Post versenden
  • Genug Versandzeit einplanen (mindestens 2–3 Werktage vor dem Wahltag)

Option B: Direkt abgeben

  • Bei der Gemeinde Wietze - Rathaus | Neue Mitte 1-3 | 29323 Wietze
  • Im Wahllokal am Wahltag
  • Bei einer anderen Gemeinde (mit gültiger Wahlbenachrichtigung)

Abgabefrist: 13. September 2026, 18:00 Uhr

 

Wichtige Regeln für gültige Stimmen

✓ Voraussetzungen für Gültigkeit

  • Deutlich mit Kugelschreiber, Filzstift oder Bleistift schreiben
  • Genau die vorgegebene Anzahl von Kreuzen anbringen (nicht mehr, nicht weniger)
  • Kreuze nur in den dafür vorgesehenen Kästchen platzieren
  • Wahlzeichen muss eindeutig einer Person oder Liste zuzuordnen sein

✗ Gründe für Ungültigkeit

  • Radiergummi, Tipp-Ex oder Kratzer – Stimmzettel wird ungültig
  • Anmerkungen, Kommentare oder zusätzliche Schriftzüge – Stimmzettel wird ungültig
  • Beschädigte oder geknickte Wahlzettel – möglicherweise ungültig
  • Falsche Anzahl von Kreuzen – Wahlgang wird ungültig
  • Keine Unterschrift auf dem Wahlbriefumschlag – gesamte Wahl wird ungültig
  • Wahlzettel nicht in Stimmzettelumschlag – Wahl wird ungültig

 

Kontakt zur Gemeinde Wietze

Bei Fragen zur Briefwahl oder zum Wahlablauf:

Gemeinde Wietze – Wahlamt

 

Wichtige Termine zum Merken

Ereignis

Datum

Briefwahlunterlagen anfordern bis

11. September 2026

Briefwahlunterlagen sollten spätestens ankommen

13. September 2026, morgens

Abgabefrist für Briefwahlstimmen

13. September 2026, 18:00 Uhr

 

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

📌 Früh absenden – Die Briefwahlunterlagen sollten mindestens 2–3 Tage vor dem Wahltag per Post aufgegeben werden, um Lieferverzögerungen auszuschließen.

📌 Alle Unterlagen prüfen – Vor dem Ausfüllen sollte überprüft werden, dass alle erforderlichen Stimmzettel vorhanden sind.

📌 Lesbar ausfüllen – Alle Wahlzeichen müssen eindeutig erkennbar sein. Verwenden Sie einen Kugelschreiber oder Filzstift.

📌 Unterschrift nicht vergessen – Dies ist die häufigste Ursache für ungültige Briefwahlstimmen.

📌 Direkte Abgabe – Wer sich unsicher fühlt, kann die Unterlagen auch direkt bei der Gemeinde abgeben.

 

Allgemeine Wahlbestimmungen

Die Briefwahl unterliegt den Bestimmungen der Bundeswahlgesetzgebung sowie den Regelungen der Gemeinde Wietze. Der Wahlgeheimnis ist in allen Fällen gewährleistet.

Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten verweisen wir auf die amtlichen Wahlunterlagen und die Website der Gemeinde.