Briefwahl – So funktioniert's
Briefwahlunterlagen online beantragen
In Wietze findet neben der Kommunalwahl auch die Wahl des Seniorenbeirates statt. Wenn sie die Briefwahlunterlagen beantragen erhalten sie automatisch alle benötigten Wahlscheine auf dem Postweg.
Was der Wähler per Post erhält
Die Briefwahlunterlagen enthalten:
✓ Mehrere farbige Wahlzettel – einer für jeden Wahlgang mit unterschiedlichen Farben
✓ Stimmzettelumschläge – ein farbiger Umschlag pro Wahlgang
✓ Einen großen Wahlbriefumschlag – für die Gesamteinreichung
✓ Erklärung & Formular – mit detaillierten Anweisungen
Abstimmungsablauf: Fünf Schritte
Schritt 1: Wahlzettel ausfüllen
- Den ersten farbigen Wahlzettel zur Hand nehmen
- Genau die Anzahl Kreuze anbringen, die angegeben ist (1–7 je nach Wahlgang)
- Diesen Vorgang für jeden Wahlzettel wiederholen
- Alle Wahlzettel müssen lesbar ausgefüllt sein
Schritt 2: In die Stimmzettelumschläge
- Jeden ausgefüllten Wahlzettel in den entsprechenden farbigen Stimmzettelumschlag legen
- Jeder Umschlag ist einem Wahlgang zugeordnet
- Dies ist eine wichtige Schutzmaßnahme für den Datenschutz und die Geheimhaltung der Wahl
Schritt 3: In den Wahlbriefumschlag
- Alle verschlossenen Stimmzettelumschläge in den großen Wahlbriefumschlag legen
- Wahlbenachrichtigungskarte beilegen
- Alle Unterlagen müssen zusammen verschickt oder abgegeben werden
Schritt 4: Unterschreiben – Nicht vergessen!
- Auf der Rückseite des Wahlbriefumschlags unterschreiben
- Der vollständige Name muss deutlich lesbar sein
- Ohne Unterschrift ist die Wahl ungültig
Schritt 5: Absenden
Option A: Per Post
- Den ausgefüllten Wahlbriefumschlag per Deutsche Post versenden
- Genug Versandzeit einplanen (mindestens 2–3 Werktage vor dem Wahltag)
Option B: Direkt abgeben
- Bei der Gemeinde Wietze - Rathaus | Neue Mitte 1-3 | 29323 Wietze
- Im Wahllokal am Wahltag
- Bei einer anderen Gemeinde (mit gültiger Wahlbenachrichtigung)
Abgabefrist: 13. September 2026, 18:00 Uhr
Wichtige Regeln für gültige Stimmen
✓ Voraussetzungen für Gültigkeit
- Deutlich mit Kugelschreiber, Filzstift oder Bleistift schreiben
- Genau die vorgegebene Anzahl von Kreuzen anbringen (nicht mehr, nicht weniger)
- Kreuze nur in den dafür vorgesehenen Kästchen platzieren
- Wahlzeichen muss eindeutig einer Person oder Liste zuzuordnen sein
✗ Gründe für Ungültigkeit
- Radiergummi, Tipp-Ex oder Kratzer – Stimmzettel wird ungültig
- Anmerkungen, Kommentare oder zusätzliche Schriftzüge – Stimmzettel wird ungültig
- Beschädigte oder geknickte Wahlzettel – möglicherweise ungültig
- Falsche Anzahl von Kreuzen – Wahlgang wird ungültig
- Keine Unterschrift auf dem Wahlbriefumschlag – gesamte Wahl wird ungültig
- Wahlzettel nicht in Stimmzettelumschlag – Wahl wird ungültig
Kontakt zur Gemeinde Wietze
Bei Fragen zur Briefwahl oder zum Wahlablauf:
Gemeinde Wietze – Wahlamt
- Telefon: 05146 507-0
- E-Mail: wahl@wietze.de
- Website: www.wietze.de
- Wahlspezifische Informationen: https://www.wietze.de/rathaus-politik/
- Weitere Unterlagen und Erklärvideos sind online verfügbar.
Wichtige Termine zum Merken
Ereignis | Datum |
Briefwahlunterlagen anfordern bis | 11. September 2026 |
Briefwahlunterlagen sollten spätestens ankommen | 13. September 2026, morgens |
Abgabefrist für Briefwahlstimmen | 13. September 2026, 18:00 Uhr |
Tipps für einen reibungslosen Ablauf
📌 Früh absenden – Die Briefwahlunterlagen sollten mindestens 2–3 Tage vor dem Wahltag per Post aufgegeben werden, um Lieferverzögerungen auszuschließen.
📌 Alle Unterlagen prüfen – Vor dem Ausfüllen sollte überprüft werden, dass alle erforderlichen Stimmzettel vorhanden sind.
📌 Lesbar ausfüllen – Alle Wahlzeichen müssen eindeutig erkennbar sein. Verwenden Sie einen Kugelschreiber oder Filzstift.
📌 Unterschrift nicht vergessen – Dies ist die häufigste Ursache für ungültige Briefwahlstimmen.
📌 Direkte Abgabe – Wer sich unsicher fühlt, kann die Unterlagen auch direkt bei der Gemeinde abgeben.
Allgemeine Wahlbestimmungen
Die Briefwahl unterliegt den Bestimmungen der Bundeswahlgesetzgebung sowie den Regelungen der Gemeinde Wietze. Der Wahlgeheimnis ist in allen Fällen gewährleistet.
Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten verweisen wir auf die amtlichen Wahlunterlagen und die Website der Gemeinde.


