Der Rat der Gemeinde Wietze hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Jeversen Nr. 8 „WABCO Testbahn Erweiterung“, 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Ferner hat der Rat am 16.04.2026 den Planentwurf mit Begründung genehmigt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.
Der Planbereich befindet sich auf dem Gelände der vorhanden KFZ-Teststrecke der heutigen ZF CV Systems Hannover GmbH, südwestlich von Jeversen und südöstlich der Contistraße.
Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Planung soll eine Erweiterung der angrenzend vorhandenen Werksgebäude in den Änderungsbereich hinein ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird die überbaubare Fläche entsprechend erweitert und erhält eine eigene zulässige Grundfläche.
Der Entwurf des Bebauungsplans Jeversen Nr. 8 „WABCO Testbahn Erweiterung“, 1. Änderung mit Begründung und Umweltbeitrag wird gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB
vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.
Anregungen können während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (z.B. per E-Mail an: anna.broeker@wietze.de) abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. Briefpost, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.
Wietze, den 01.06.2026
Gemeinde Wietze
Wolfgang Klußmann
Bürgermeister


