Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Wichtig für alle Wahlberechtigten: Die Wahlbenachrichtigungen aus dem ersten Wahlgang bleiben für die Stichwahl gültig. Wer seine Benachrichtigung nicht mehr zur Hand hat, kann auch mit dem Personalausweis wählen.
Wer bereits für die Briefwahl registriert war, erhält die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch per Post. Eine Registrierung für die Briefwahl ist weiterhin möglich – über den Link auf der Homepage der Gemeinde Wietze, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, persönlich im Rathaus oder per E-Mail an info@wietze.de.
Die Gemeinde Wietze ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.


