Bebauungsplan Wietze Nr. 29 „Im Stillen Winkel“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung

Der Rat der Gemeinde Wietze hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Wietze Nr. 29 „Im Stillen Winkel“ mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Ferner hat der Rat den Planentwurf mit Begründung genehmigt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.

 Der Planbereich befindet sich in der Kolonie Steinförde im Osten Wietzes nördlich des Schacht-Julius-Wilhelm-Weges.

Ziel und Zweck der Planung

 Durch diese Planung soll die innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes vorhandene Zufahrt in den rückwärtigen Bereich zukünftig als Teil der festgesetzten Straßenverkehrsfläche des Baugebietes bestimmt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Wietze Nr. 29 „Im Stillen Winkel“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung und Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB

 vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026

 

im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten

 

Dienstag                                 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                                               14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                            08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                                                         14:00 Uhr - 18:00 Uhr

(sonstige Termine nach Vereinbarung)

zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.

Anregungen können während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (z.B. per E-Mail an: anna.broeker@wietze.de) abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. Briefpost, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

 

 

 

Wietze, den 01.06.2026 

Gemeinde Wietze    

                                                        

                                                     

Wolfgang Klußmann

Bürgermeister