Vorsichtsmaßnahmen wegen Afrikanischer Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich - ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern - zusehends in Europa. In den Nachbarstaaten Tschechien und Belgien wurde die ASP festgestellt und in Polen ist sie bereits dicht an die Grenzen von Deutschland herangerückt. Die Bedrohungslage nimmt daher stetig zu.

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.

Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende - auch Jagdreisende - und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.

Weitere Informationen über die Tierseuche ASP gibt es auf der Homepage des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.