Sonderfonds für Kulturschaffende

Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de. Für die Sparkassenstiftung müssen die Antragsteller ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen haben, für die VGH-Stiftung kann dieser in Niedersachsen oder Bremen sein.

Auch darüber hinaus bleiben die Stiftungen verlässliche Partnerinnen der Kulturschaffenden: Bewilligungen für Projekte, die bereits ausgesprochen wurden, und deren Durchführung wegen der Beschränkungen im Rahmen der Pandemie nicht möglich waren oder sein werden, behalten ihre Gültigkeit – Anträge auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes werden in der Regel umgehend genehmigt.

Um Kulturschaffenden auch für die Zukunft Perspektiven zu bieten, können weiterhin Projektanträge gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Anträge bis 5.000 Euro auch kurzfristig aus den Sonderfonds bewilligt werden können. Diese sollten sich auf die derzeitige Situation der Covid-19-Pandemie beziehen, eine besondere Dringlichkeit haben und den Förderkonzeptionen der Stiftungen entsprechen. Besonders im Fokus stehen dabei digitale Vorhaben. Eine Antragstellung ist auch hierfür bis zum 30. Juni 2020 möglich.