Mitarbeiter des Landkreises Celle betreten Flächen zur Kartierung

Die Erfasser werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen. Darüber hinaus werden Bedienstete und Beauftragte des Landkreises Celle zur Sicherung und Entwicklung von Schutzgebieten und -objekten sowie Natura 2000-Gebieten die betreffenden Grundstücke betreten.

Die Mitarbeiter werden ebenfalls Gebiete betreten für folgenden Arbeiten:

- Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft (§§ 13 bis 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG))

- Zum Zwecke der Umsetzung des allgemeinen und besonderen Artenschutzes (§§ 39 und 44 BNatSchG) bei Eingriffen in Natur und Landschaft sowie bei sonstigen Beeinträchtigungen von Arten

- Bei Verhandlungen und Regelungen zum Vertragsnaturschutz.

Weitere Informationen gibt es beim Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, Trift 27, 29221 Celle, Raum 1.02, Tel. 05141 / 916-6602 (naturschutz@lkcelle.de).