KiTas: Neue Regelungen zur Notbetreuung

Aufgrund der neu erlassenen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus bleibt der Betrieb von Kindertagesstätten mit einer Geltungsdauer bis zum 6. Mai 2020 untersagt. Entgegen der bisherigen Meldungen in den Medien, gibt es bislang noch keine Entscheidung darüber, dass die Kindertagesstätten bis zu den Sommerferien geschlossen bleiben, die Situation wird mit Ablauf der Verordnung neu bewertet. Eine Notbetreuung wird dessen ungeachtet weiterhin angeboten.

Diese Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen, daher können ausschließlich Kapazitäten von fünf Kindern pro Krippen- bzw. Kindergartengruppe vorgehalten werden. Die Notbetreuung richtet sich primär an Kinder, von denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Für die Notbetreuung können ebenfalls berücksichtigt werden Kinder in Situationen, die als besondere Härtefälle zu bewerten sind. Schwerwiegende wirtschaftliche Notlagen der Eltern, etwa die drohende Kündigung oder der erhebliche Verdienstausfall, sind ausdrücklich als Beispiele für derartige Situationen genannt.

Mit untenstehendem Vordruck können Sie sich bis Mittwoch, den 22.04.2020, um 14 Uhr zur Notbetreuung bei der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, anmelden (Briefkasteneinwurf). Alle im Antrag erforderlichen Unterlagen sind bis zum genannten Stichtag vorzulegen. Eltern von Kindern, die bereits in der Notbetreuung aufgenommen sind, müssen keinen weiteren Antrag einreichen.

Die Notbetreuung ist gebührenpflichtig. Bitte berrücksichtigen Sie bei Ihrer Überlegung zur Anmeldung in eine Notgruppe das geringe Kontingent von fünf Plätzen pro Gruppe. Bei der Genehmigung der Notgruppenbetreuung kann nicht gewährleistet werden, dass die Kinder in der gewöhnlichen Gruppe oder Einrichtung untergebracht werden.