Wohnsitz Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

  • Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze

    Sofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den oben stehenden Ansprechpartner. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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