Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • formloser Antrag
  • Welche Gebühren fallen an?

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende