Information W-31 Trannberg Mitte West

Der Rat der Gemeinde Wietze hat in seiner Sitzung am 22.08.2024 den Bebauungsplan W-31 „Trannberg Mitte/ West“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans W-28 „Trannberg-Mitte“ als Satzung beschlossen. Hiermit wird darüber informiert, dass der Bebauungsplan W-31 „Trannberg Mitte/ West“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans W-28 „Trannberg-Mitte“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt des Landkreises Celle bekannt gemacht worden ist. Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Celle tritt der Bebauungsplan W-31 „Trannberg Mitte/ West“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans W-28 „Trannberg-Mitte“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

 

Der Planbereich der des Bebauungsplans W-31 mit Teilaufhebung des Bebauungsplans W-28 befindet sich südlich der B 214/ Nienburger Straße zwischen der Straße „Trannberg“ und dem „Reihernweg“. Dieser Bebauungsplan überdeckt einen Teilbereich des Bebauungsplans W-28 „Trannberg-Mitte“, der mit Rechtskraft des Bebauungsplans Wietze Nr. 31 insoweit aufgehoben wird. Der betroffene Bereich wird auf der Planzeichnung im Maßstab 1:5000 dargestellt.

Der Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1 – 3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten

 

Dienstag                     08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag               08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

(sonstige Termine nach Vereinbarung)

 von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplans, der Begründung, des Umweltberichts und der zusammenfassenden Erklärung auch Auskunft erlangen. Die Auslegung ist unbefristet.

 Die das Verfahren betreffenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.wietze.de/rathaus-politik/plaene/bebauungsplaene/ eingesehen werden.

 Zusätzlich wird der vorgenannte Bebauungsplan auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/portal (Suchbegriff: Gemeinde Wietze) veröffentlicht.

 Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:

Unbeachtlich werden

1.       nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.       ein unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler und

3.       nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. W-31 mit Teilaufhebung des Bebauungsplans W-28 schriftlich gegenüber der Gemeinde Wietze unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan W-31 „Trannberg Mitte/ West“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans W-28 „Trannberg-Mitte“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird gem. § 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen.

 Außerdem kann gemäß § 10 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach dem Kommunalverfassungsgesetz beim Zustande­kommen des Bebauungsplans W-31 „Trannberg Mitte/ West“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans W-28 „Trannberg-Mitte“ nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Wietze unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel angibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind.

 

29323 Wietze, den 21.07.2025

Gemeinde Wietze

Wolfgang Klußmann

Bürgermeister