Kanalnetzreinigungen in der Gemeinde Wietze

Es wird darauf hingewiesen, dass der Grundstückseigentümer gemäß § 13 der Abwasserbeseitigungssatzung des AVM verpflichtet ist, Rückstausicherungen vorzuhalten bzw. einzubauen. Sollte durch unterlassenen Einbau einer Absperrvorrichtung bzw. Abwasserhebeanlage oder durch unterlassene Wartung vorhandener Einrichtungen ein Rückstau auf dem zu entwässernden Grundstück entstehen, kann der Abwasserverband Matheide nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Graf von der Betriebsführung des AVM in Celle, Telefon 05141/164582 zur Verfügung.

 

Abwasserverband Matheide

Kramer

Verbandsgeschäftsführerin