Für die am 13. September 2026 stattfindenden Wahlen zum Rat der Gemeinde Wietze und den Ortsräten der Ortschaften Hornbostel, Jeversen und Wieckenberg wird aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bekannt gemacht:
1. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter:
1.1. Für den Rat der Gemeinde Wietze sind 20 Ratsmitglieder zu wählen (§ 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)), die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag liegt bei 25 (§ 21 Abs. 4 und 5 NKWG).
1.2. Für den Ortsrat Hornbostel sind 9 Bewerberinnen und Bewerber zu wählen, die Höchstzahl je Wahlvorschlag liegt bei 14.
1.3. Für den Ortsrat Jeversen sind 7 Bewerberinnen und Bewerber zu wählen, die Höchstzahl je Wahlvorschlag liegt bei 12.
1.4. Für den Ortsrat Wieckenberg sind 9 Bewerberinnen und Bewerber zu wählen, die Höchstzahl je Wahlvorschlag liegt bei 14.
2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Wietze und es besteht aus einem Wahlbereich.
3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetztes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, 20.07.2026 bis 18 Uhr, einzureichen (§ 21 Abs. 2 NKWG). Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten. Die Wahlvorschläge sind an folgende Anschrift zu richten:
Gemeinde Wietze
Gemeindewahlleiter
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
4. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss gem. § 21 Abs. 9 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag muss außerdem persönlich und handschriftlich unter Beachtung der Vorschriften des § 32 Abs.2 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) unterzeichnet sein
für die Wahl des Rates der Gemeinde Wietze von mindestens 20 (§ 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1b NKWG) für die Wahl der Ortsräte Hornbostel, Jeversen und Wieckenberg von jeweils mindestens 10 (§ 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1a NKWG)
Wahlberechtigten des Wahlbereichs. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind beim Gemeindewahlleiter kostenfrei erhältlich. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessenUnterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG)
Hiervon ausgenommen sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
AfD Alternative für Deutschland - Niedersachsen
GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Linke DIE LINKE
Einzelbewerber Jürgen Vondracek
UW-Fraktion UW-Fraktion/Unabhängige Wietzer
WG Hornbostel Wählergemeinschaft Hornbostel für den Ortsrat Hornbostel
WG Jeversen Wählergemeinschaft Jeversen für den Ortsrat Jeversen
WG Wieckenberg Wählergemeinschaft Wieckenberg für den Ortsrat Wieckenberg
5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen sollen nach dem amtlichen Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG sowie der §§ 32 ff. Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen. Entsprechende Vordrucke für den Wahlvorschlag erhalten Sie kostenfrei bei der Gemeindewahlleitung.
6. Wahlanzeige
Andere als die unter 4. genannten Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG spätestens bis zum 15.06.2026 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter ihre Beteiligung angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das Programm, sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen. Im Übrigen sind § 22 NKWG und § 34 NKWO zu beachten.
Gemeinde Wietze, den 23.03.2026
Gemeindewahlleiter
Kjell Petersen

