Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze am 18.12.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Alter Sportplatz“, Gemarkung Wieckenberg beschlossen. Ferner hat der Rat der Gemeinde Wietze den Satzungsentwurf mit Begründung genehmigt sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.
Die Anwendung dieser Satzung erstreckt sich auf eine Teilfläche des in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellten (schwarz-weiß gestrichelt umrandeten) Flurstücks Nr. 31/11, Flur 5 der Gemarkung Wieckenberg. Das Plangebiet befindet sich in südlicher Ortsrandlage.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, auf einem Teilstück des Flurstücks 31/11, Flur 5 der Gemarkung Wieckenberg, Baurecht zu schaffen, um die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Alter Sportplatz“ mit Begründung und Fachbeitrag Naturschutz wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
vom 10.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026
im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu der Planung zu äußern.
Zum Verfahren liegt in Bezug auf die Satzung zu den Schutzgütern:
- Tiere und Pflanzen/ Biotope
- Boden
- Wasser
- Klima/ Luft
- Landschaftsbild
Folgendes vor:
- Fachbeitrag Naturschutz
- Avifaunistischer Fachbeitrag
- Waldgutachten
- Biotoptypenplan
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.
Anregungen können während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (z.B. per E-Mail an: anna.broeker@wietze.de) abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z.B. Briefpost, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.
Wietze, den 03.02.2026
Gemeinde Wietze
Wolfgang Klußmann
Bürgermeister


