Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht worden ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Jeversen Nr. 15 „Solarpark Jeversen“ umfasst rd. 48 ha große, landwirtschaftlich genutzte Flächen südlich und südöstlich der Ortslage von Jeversen. Die Flächen befinden sich zwischen der Straße „Im Reihern“ und dem „Wieckenberger Weg“. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt durch rote Umrandung verdeutlicht.
Allgemeines Ziel der Planung ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage sowie die Errichtung von Grünstromspeichern südlich und südöstlich von Jeversen. Weiteres Ziel ist die Möglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung während und nach Beendigung des Betriebs der Freiflächenanlage bauplanungsrechtlich abzusichern.
Allgemeiner Zweck der Planung ist Förderung erneuerbarer Energien, den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen und einen Beitrag zum Erreichen der niedersächsischen Klimaziele zu leisten. Die Belange der Landwirtschaft sollen durch Sicherung der Option der landwirtschaftlichen Nutzung gewahrt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von
Montag, den 15.09.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 15.10.2025
durch Bereitstellung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Jeversen Nr. 15 „Solarpark Jeversen“ und der Begründung dazu auf der Internetseite der Gemeinde Wietze unter https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/. Es besteht die Möglichkeit, sich zu der Planung elektronisch ( anna.broeker@wietze.de ) oder schriftlich zu äußern.
Die Unterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.
Ergänzend erfolgt die Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Gemeinde Wietze,
Neue Mitte 1 - 3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 05146 507-56).
Hier können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, eingesehen werden. Auf Wunsch wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Gemeinde mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.
Wietze, den 08.09.2025
Gemeinde Wietze