Gemäß § 6 der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet
des Landkreises Celle vom 29.11.1983 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg, S. 10) wird der
Schautermin für das Gewässer III. Ordnung wie folgt festgelegt:
Dienstag, den 25. November 2025, 9.00 Uhr,
Treffpunkt: Graben am Hauptdamm (siehe beigefügter Lageplan), 29323 Wietze-Wieckenberg
Die Gewässerschau dient der Festlegung des erforderlichen Unterhaltungsumfanges zur Wiederher-
stellung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Schaukommission der Gemeinde Wietze wird an dem
genannten Termin den Zustand des Gewässers überprüfen und den erforderlichen Umfang der auszu-
führenden Arbeiten im Rahmen dieser Gewässerschau festlegen. Die Pflicht der Unterhaltung ergibt
sich aus §§ 2 - 4 der Unterhaltungs- und Schauverordnung. Diese steht zur Einsicht im Rathaus der
Gemeinde Wietze zur Verfügung.
Die Gewässerschau ist öffentlich, es ist allen Interessierten gestattet teilzunehmen.
Da die Gewässerschau im Freien und teilweise auf unbefestigten Wegen stattfindet, wird wetterange-
passte Kleidung und passendes Schuhwerk empfohlen.


