Was ist Ihre Aufgabe?
In der Kita Villa Fliegenpilz werden Sie als Zweitkraft in einer Ganztagsgruppe eingesetzt und arbeiten
überwiegend nach dem Situationsansatz. Prozesse und Themen (sowohl gruppengebunden als auch -
übergreifend) gestalten Sie aktiv mit und sind stetig gefragt Ihre Ideen und Kreativität einzubringen.
Für die Kita Kükennest suchen wir engagierte Vertretungskräfte, die flexibel in den Gruppen und Krippen
eingesetzt werden möchten.
Welche Kenntnisse und persönliche Fähigkeiten erwarten wir von Ihnen für diese Aufgabe?
Sie sind anerkannte/r Erzieher/in oder Sozialpädagogische/r Assistent/in und verfügen im Optimalfall
schon über erste Berufserfahrung. Sie sind in der Lage, engagiert selbständig zu arbeiten und sind
belastbar. Sie pflegen gern einen offenen freundlichen und kooperativen Umgangsstil und sind in der
Lage, auf Menschen zuzugehen. Teamarbeit ist für Sie selbstverständlich.
Was bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen die sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes, flexible Arbeitszeiten und eine Ihrer
Qualifikation entsprechenden Vergütung bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE. Die Einstellung erfolgt un-
befristet.
Die Gemeinde Wietze bietet seinen Mitarbeitenden familienfreundliche Arbeitszeiten, digitales und mo-
dernes Arbeitsumfeld, Firmenfitness-Programm, Jobradleasing und weitere Gesundheitsangebote.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 04.01.2026 an das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter
www.wietze.de. Bitte fügen Sie der Bewerbung Zeugnisse, Nachweise und den Lebenslauf bei.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Janina Gieseke, Telefon: 05146 / 8575 oder unter kigafliegen-
pilz@wietze.de oder Frau Laura Mulone, Telefon: 05146 / 5323 oder unter kigakuekennest@wietze.de
zur Verfügung.
Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist Frau Susanne Heincke, Telefon: 05146 / 507 - 59
oder unter bewerbungen@wietze.de.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahl-
verfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewah-
rungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.


