Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Die besonderen Vorsichtsmaßnahmen während der Brut- und Setzzeit wurden mit der Begründung eingeführt, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen. Da Hunde häufig anderen Tieren nachstellen, gilt in dieser Zeit eine Leinenpflicht für alle Hunderassen im Wald oder in der freien Landschaft.

Wer während der vorgegebenen Zeit seinen Hund nicht vorschriftsgerecht an der Leine führt, handelt ordnungswidrig. Verstöße können dann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Weitere Informationen sind in den Bestimmungen des niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung zu finden. Sie gelagen dorthin über den untenstehenden Link zum Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.