Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Kurztext
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Online-Terminvereinbarung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Carsten Ludwig
- Frau Lilly SchneiderFachbereich Bürgerservice

