Einen Hund anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze

    hundesteuersatzung.pdf

    • Hunderegister Niedersachsen

      Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, - wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, - bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, - bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze

    - Heimtierausweis vom Hund  (ggf. Impfpass vom Hund)

    - Tierhalterhaftpflichtversicherung

    - Sachkundenachweise  (ggf. Bestätigung über das Halten von Hunden von der Zuzugsgemeinde)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wietze

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen