Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für - Gemeinde WietzeSofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.
Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.
Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 13,00 €Vorkasse: NeinZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzWelche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare