Mitarbeiter/in (m/w/d)

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Allgemeine Verwaltungsaufgaben im Bereich des Bauamtes, wie z.B.:

  • die Bearbeitung von Stellungnahmen zu Bauanträgen sowie allgemeine Auskünfte aus Bebauungsplänen
  • Ausschreibungen und Vergabe von Aufträgen und deren Rechnungsprüfung
  • die Überwachung von Terminen
  • Mitarbeit bei der Erstellung des Hochwasserschutzkonzepts
  • Aufstellung und Pflege des Gehwegekonzeptes für das Gemeindegebiet incl. Gehweg- und Gossenkontrollen
  • allgemeines Beschwerdemanagement im übertragenen Aufgabengebiet           
  • Haushaltsmittelverwaltung im übertragenen Aufgabengebiet

Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt im Einzelfall vorbehalten.

Was bringen Sie mit?

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Bürokauffrau/Bürokaufmann oder eine vergleichbare Qualifikation sowie die Bereitschaft einen Angestelltenlehrgang I zu absolvieren

-    Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

-    Organisationsvermögen

-    Kenntnisse in den MS-Office Standardprogrammen

-    Bereitschaft zu gelegentlicher Gremienarbeit in den Abendstunden sowie zu Außendiensten

Was bieten wir Ihnen?

Wir bieten Ihnen einen interessanten Arbeitsplatz, die sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes, gleitende Arbeitszeiten und eine Ihrer Qualifikation entsprechende Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 24.03.2023 an das Bewerberportal der Gemeinde Wietze unter www.wietze.de. Bitte fügen Sie der Bewerbung Zeugnisse, Nachweise und den Lebenslauf bei.

Ansprechpartner für Fragen zum Aufgabengebiet ist Frau Ute Harms, Telefon: 05146 / 507 - 57 oder unter ute.harms@wietze.de. Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist Frau Susanne Heincke, 05146 / 507 - 59 oder unter bewerbungen@wietze.de.

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Aus-wahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.