Straßenreinigung
Reinigung der Gossen im Gebiet der Gemeinde Wietze
Die Reinigung der Gossen im Gemeindegebiet Wietze wird 12 mal im Jahr durchgeführt. Die Reinigung findet jeden zweiten Freitag im Monat statt.
Um eine reibungslose Reinigung der Gossen zu gewährleisten, wird darum gebeten, zu den bekannt gegebenen Reinigungsterminen nach Möglichkeit nicht an den Gossen zu parken. Nur so kann die Kehrmaschine ungehindert ihre Arbeit verrichten.
Termine für die Gossenreinigung:
11.01.2019
08.02.2019
08.03.2019
13.04.2019
10.05.2019
14.06.2019
12.07.2019
09.08.2019
13.09.2019
11.10.2019
08.11.2019
13.12.2019
Straßenreinigungspflicht für Grundstückseigentümer
Grundsätzlich gilt die Straßenreinigungspflicht ganzjährig und für alle Grundstückseigentümer. Im einzelnen ist hierbei folgendes zu beachten: Eigentümer der an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke sind für die Reinigung verantwortlich. Sie umfasst alle Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege und die unbefestigten Seitenstreifen.
Zu den Reinigungsarbeiten gehören:
- die Beseitigung von Schmutz, Laub, Schlamm und jeglichen weiteren Fremdkörpern, die den Verkehr behindern oder sogar gefährden.
- das Entfernen von Gras und Unkraut vom befestigten Straßenkörper, also Seitenraum und Gehweg.
- das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern, Büschen u.ä. bis an die Grundstücksgrenze, denn auch durch überhängende Zweige und zugewachsene Seitenräume kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen.
- auch unübliche Verunreinigungen wie z.B. Abfälle durch Bauarbeiten, Unfälle, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge o.ä. sind unverzüglich zu beseitigen.
- Schmutz, Laub und sonstiger Unrat dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben, Einlaufschächte der Straßenkanalisation, Regeneinläufe oder auf Hydrantendeckel und Kontrollschächte der Versorgungsleitungen gekehrt oder geschüttet werden.
Die Pflicht zur Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wietze geregelt. Hier ist festgesetzt, wer welchen Teil der Straße sauber zu halten hat. Für einige Bereiche ist die Gemeinde zuständig, die sich hier wiederum einer Firma bedient und dafür Straßenreinigungsgebühren erhebt. Für andere Bereiche sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich.
Schauen Sie hierzu bitte in Liste "Zuständigkeit der Grundstückseigentümer bei der Straßenreinigung" (siehe weiter unten im Bereich Dokumente). Hier ist für jede Straße in Wietze angegeben, welche Teileinrichtung der Straße vor dem Grundstück gemäß den oben genannten Vorgaben sauber zu halten ist. Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste im Laufe der Zeit ändern kann, je nachdem ob und wann die Straßenreinigungssatzung angepasst wird.
Ansprechpartner/in
Martina Junker![]() | |
Rathaus Wietze, Zimmer 25 // 1. OG Steinförder Straße 4 29323 Wietze Telefon: 05146 507-37 Telefax: 05146 507-937 E-Mail: martina.junker@wietze.de Aufgaben: | ![]() |