Bebauungsplan Hornbostel Nr. 9 „Ortskern Hornbostel“, 2. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wietze am 22.08.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hornbostel Nr. 9 mit Begründung (im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB) und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es wird darüber informiert, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgemacht worden ist.
Der Planbereich der 2. Änderung befindet sich im Ortsteil Hornbostel zwischen der Straße Am Moorberg im Norden und der Winsener Straße im Süden.
Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Planung soll die überbaubare Fläche in diesem Bereich erweitert werden, um eine flexiblere Nutzung der teils großen Grundstücke zu ermöglichen. Da das Maß der baulichen Nutzung unverändert bleibt, kann damit keine dichtere Bebauung entstehen, als dies nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes der Fall war.
Der Planentwurf mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
vom 09.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024
im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus der Gemeinde Wietze, Neue Mitte 1-3, 29323 Wietze, Zimmer OG56, während der Sprechzeiten
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Termine nach Vereinbarung)
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wietze https://www.wietze.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Wietze in die Suchmaske ein.
Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wietze, den 01.10.2024
Gemeinde Wietze
Wolfgang Klußmann
Bürgermeister