Grundsteuerreform Niedersachsen

Information für grundsteuerpflichtige Bürger


Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung.

Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Informationen zur Registrierung finden Sie unter: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Aktuelle Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie auf den Seiten vom Landesamt für Steuern Niedersachsen: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/


Uns erreichen auch immer wieder Anrufe zu diesem Thema, leider können wir Ihnen keine Auskünfte hierzu erteilen und möchten Sie daher bitten, sich bei weiteren Fragen an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.

Verantwortlich für den Landkreis Celle - Finanzamt Celle:

Hotline zur Grundsteuerreform: +49(0)5141 915 - 910