In der Gemeinde Wietze gilt folgende Regelung: Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Räumung werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr durchgeführt werden. Bei erneutem Schneefall oder bei Verwehungen am Tage ist die Räumung zu wiederholen. Dies gilt bis 20.00 Uhr.
Folgende Punkte sind beim Winterdienst zu beachten:
- Die Eigentümer der an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke sind für den Winterdienst verantwortlich. Er umfasst alle Gehwege, Parkbuchten, gemeinsame Geh- und Radwege und die unbefestigten Seitenstreifen
- Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 m sind ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1 m freizuhalten
- Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten
- Schneewälle an Straßeneinmündungen oder Fußgängerüberwegen sind zu durchbrechen
- Rinnsteine, Gossen und Hydranten sind freizuhalten
- Die Anlieger an allen Fuß- und Radwegen (auch an der B 214 und allen Kreisstraßen) haben die Straßen, Wege und Parkbuchten von Eis und Schnee freizuhalten