Ausgangsbeschränkung in Wietze

Es gilt somit:

1. In den Städten Celle und Bergen, der Gemeinde Wietze und der Samtgemeinde Flotwedel ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21:00 Uhr bis um 05:00 Uhr des Folgetages ab dem 30.03.2021, 21:00 Uhr, bis zum 13.04.2021, 05:00 Uhr, untersagt.

2. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist abweichend von Nummer 1 gestattet, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Hierunter zählen insbesondere

a) eine notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung,

b) die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit,

c) das Ausführen von Haustieren,

d) der Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungen und

e) der Besuch von Angehörigen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch , wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.

Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung in den oben genannten Städten und Gemeinden wird durch den Landkreis Celle und die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung und die unter Punkt 1 genannte Ausgangsbeschränkung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.

Der Landkreis hat eine Coronahotline unter 05141/916-5070 eingerichtet. Diese ist montags und dienstags von 8-16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Sie können außerdem eine Email schreiben an Corona@lkcelle.de