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Brenntage
Nach der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO) vom 02.01.2004 (Nds. GVBl. S. 2) kann die Gemeinde Wietze bestimmen, dass an von ihr festgelegten Tagen pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen.
Von dieser Ermächtigung hat die Gemeinde Wietze Gebrauch gemacht und festgelegt, dass jeweils am ersten Sonnabend der Monate Februar, März. Oktober und November Brenntag durchgeführt werden. Sollte die Witterung an diesen Tagen kein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zulassen, so kann am folgenden Sonnabend erneut gebrannt werden.
Die Verwaltung veröffentlicht vor dem ersten jährlichen Brenntag eine Allgemeinverfügung mit den Auflagen zur Durchfürung der Brenntage.
Ansprechpartner/in
Herr Philipp Nanaki

Außenstelle Bürgerservice
Industriestraße 3
29323 Wietze
Telefon: 05146 507-13
Fax: 05146 507-11
E-Mail: Philipp.Nanaki@wietze.de






